Aktuelles

Kennzahlen für das 1. Halbjahr 2022

Folgende bundesweiten Kennzahlen 1 und 2  für das 1. Kalenderhalbjahr 2022 wurden am 30.09.2022 bekannt gegeben.

Folgendes muss nun passieren:

1. Schriftliche Dokumentation des Vergleichs der betrieblichen Therapiehäufigkeit mit den Kennzahlen 1 und 2

2. Bewertung durch den Tierhalter:

A)     Betriebliche Therapiehäufigkeit unter Kennzahl 1: in Ordnung → Keine weiteren Maßnahmen notwendig

B)     Betriebliche Therapiehäufigkeit zwischen Kennzahl 1 und Kennzahl 2: Kontrolle erforderlich → Beratung durch den Hoftierarzt (am besten erfolgt eine Dokumentation des Beratungsdatum neben der Therapiehäufigkeit/ kleiner Kommentar innerhalb eines Bestandsbesuchungsprotokolls)

C)      Betriebliche Therapiehäufigkeit über Kennzahl 2: Maßnahmenplan → Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen einen Maßnahmenplan für Ihren Betrieb. Dieser muss bis zu 31.01.2023 bei der zuständigen Behörde vorliegen.

ACHTUNG: Ab dem 1. Halbjahr 2021 muss der Maßnahmenplan NICHT mehr zum LAVES geschickt werden, sondern an das zuständige Veterinäramt!

 

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