Aktuelles

Änderungen bei der Erfassung der Antibiotika

Liebe Tierhalter,

wir möchten auf einige Änderungen im Rahmen der Antibiotikaerfassung (sogenannte Antibiotikaminimierung) hinweisen, die ab dem 1.1.2023 gelten.

Die wichtigsten Änderungen sind:

1. Es werden neue Nutzungsarten erfasst:
- neben Läufern und Mastschweinen werden nun auch Sauen und Saugferkel gesendet
- neben den Mastrindern werden nun auch Milchkühe erfasst

Wir kommen im nächsten Halbjahr auf alle Tierhalter zu um die nötigen Sendefreigaben für die HIT-Datenbank zu erhalten.

2. Es erfolgt eine Gewichtung bei bestimmten Antibiotika:
- One-Shot-Präparate (also Antibiotika, die nur einmal verabreicht werden müssen) bekommen automatisch 5 Wirktage, zB Draxxin bekommt nun statt 7 Wirktagen nur noch 5 Wirktage
- Reserveantibiotika (die der Humanmedizin vorbehalten werden sollen) bekommen den Faktor 3 für die Wirktage. Dazu gehören zB Colistin, Fluorchinolone (zB Marbocyl, Baytril, Ursofloxacin) und Cephalosporine der 3. und 4. Generation (zB Cobactan). Die Behandung einer Tiergruppe über 5 Tage mit Belacol12% wurde bisher in der Datenbank mit 5 Wirktage gewertet. Ab dem Jahr 2023 bedeutet das für den Bestand 15 Wirktage.


Weitere Änderungen können im Detail auf der Seite des LAVES zum neuen Tierarzneimittelgesetz und der Antibiotikaminimierung nachgelesen werden.