Aktuelles
Liebe Tierhalter,
zwei wichtige Sachen gibt es für die staatliche Datenbank noch zu tun:
1. Bis zum 14.01.2023 müssen alle Tierbestandsveränderungen (Zu- und Abgänge) des letzten Halbjahres in der HIT Datenbank unter dem Tierarzneimittelmenü eingetragen werden.
Hinweis der Praxis: Da sich in der Datenbank immer wieder Fehler einschleichen, bitten wir darum, die Meldung der Tierbewegungen schon bis zum 10. Januar durchzuführen! Fehler, die durch spätere Meldungen entstehen, können gegebenenfalls nicht mehr korrigiert werden. Auch wir werden alle Antibiotikameldungen bis zum 10.1.2023 durchgeführt haben und bitten hiermit um Gegenkontrolle der Datenbank.
2. Ebenfalls bis zum 14.01.2023 muss für jede(n) meldepflichtige(n) Betrieb/VVVO.-Nr. die sogenannte Tierhalterversicherung zur zuständigen Behörde entweder schriftlich erklärt und im Original versendet werden ODER online im Antibiotiamonitoringportal der HIT-Internetseite erklärt werden. Wie das geht und auch die Formulare für die Möglichkeit der schriflichen Versicherung möchten wir hier erklären.
Zunächst erfolgt die Anmeldung mit den Betriebsdaten (VVVO und individuelle PIN) auf der Internetseite der HIT. Hier gleich den ersten Menüpunkt auswählen "Auswahlmenü Tierarzneimittel/Antibiotika (TAM)".
Die Seite, die sich nun öffnet, ist das "TAM-Menü". Hier wird der vierte große blaue Punkt ausgewählt "Eingabe Tierhalterversicherung".
Hier müssen nun die eigene VVVO, danach die der Praxis (034600080096) und das Kalenderhalbjahr eingetragen und die Nutzungsart(en), die dieser VVVO zugehörig sind, ausgewählt werden. Als letztes wird auf den Button "Einfügen" gegangen. Dann ist die Tierhalterversicherung dokumentiert.
Für alle Betriebe, die sich weiterhin für die schriftliche Meldung der Tierhalterversicherung entscheiden, sind hier die Dokumente zum Download:
1. Tierhalterversicherung Niedersachsen
2. Tierhalterversicherung NRW
3. Tierhalterversicherung Schleswig-Holstein
4. Tierhalterversicherung Mecklenburg-Vorpommern
5. Tierhalterversicherung Sachsen-Anhalt (muss an zust. Veterinäramt geschickt werden)