Aktuelles

Das neue Tierarzneimittelrecht

Liebe Tierhalter,

aus gegebenem Anlass möchten wir hiermit noch einmal auf einige Änderungen im Rahmen der Antibiotikaerfassung (sogenannte Antibiotikaminimierung) hinweisen, die ab dem 1.1.2023 gelten.

Die wichtigsten Änderungen sind:

1. Es werden neue Nutzungsarten erfasst:
- neben Läufern und Mastschweinen werden nun auch Sauen und Saugferkel gesendet
- neben den Mastrindern werden nun auch Milchkühe erfasst
- bei den Mastrindern haben sich die Nutzungsarten
insofern geändert, dass der erfasste Alterskorridor sich von von bis 8 Monate und über 8 Monate auf "bis 12 Monate" und "über 12 Monate" geändert hat. Es müssen die alten Nutzungsarten abgemeldet werden und nur eine Nutzungsart "bis 12 Monate" angelegt werden, da die Rinder über 12 Monate nur beobachtet werden und nicht in das Konzept der Antibiotikaminimierung fallen.

Anleitung Anlegen der Nutzungsarten SCHWEIN in der HIT-Datenbank

Anleitung Anlegen der Nutzungsarten RIND in der HIT-Datenbank

2. Es erfolgt eine Gewichtung bei bestimmten Antibiotika:
- One-Shot-Präparate (also Antibiotika, die nur einmal verabreicht werden müssen) bekommen automatisch 5 Wirktage, zB Draxxin bekommt nun statt 7 Wirktagen nur noch 5 Wirktage
- Reserveantibiotika (die der Humanmedizin vorbehalten werden sollen) bekommen den Faktor 3 für die Wirktage. Dazu gehören zB Colistin, Fluorchinolone (zB Marbocyl, Baytril, Ursofloxacin) und Cephalosporine der 3. und 4. Generation (zB Cobactan). Die Behandung einer Tiergruppe über 5 Tage mit Belacol12% wurde bisher in der Datenbank mit 5 Wirktagen gewertet. Ab dem Jahr 2023 bedeutet das für den Bestand 15 Wirktage.


Außerdem entfällt die Tierhalterverischerung am Ende des Halbjahres.

Die Nullmeldung muss weiterhin durchgeführt, wenn keine Antibiotikaeinsatz erfolgte (gleichzeitig brauchen dann allerdings keine Tierbestände gemeldet zu werden).

Das Veterinäramt Vechta teilt auf seiner Homepage eine Reihe von Informationsblättern, die für alle Landwirte zum Verständnis des neuen Konzeptes wichtig sind. Diese Informationen stellen wir hier auch zur Verfügung. 

Fristen Antibiotikaminimierung

Informationen Antibiotikaminimierung

Informationen Tierarzneimittelrecht LAVES

 

Weitere Informationen können im Detail auf der Seite des LAVES zum neuen Tierarzneimittelgesetz und der Antibiotikaminimierung nachgelesen werden.

 

Für Fragen zu diesem Thema steht das Team Dümmerland bereit oder direkt an asiemers@duemmerland.de