Aktuelles
Liebe Tierhalter,
aus gegebenem Anlass möchten wir hiermit noch einmal auf einige Änderungen im Rahmen der Antibiotikaerfassung (sogenannte Antibiotikaminimierung) hinweisen, die ab dem 1.1.2023 gelten.
Die wichtigsten Änderungen sind:
1. Es werden neue Nutzungsarten erfasst:
- neben Läufern und Mastschweinen werden nun auch Sauen und Saugferkel gesendet
- neben den Mastrindern werden nun auch Milchkühe erfasst
Wir kommen mit Informationen auf alle Tierhalter zu um die nötigen Sendefreigaben für die HIT-Datenbank zu erhalten.
2. Es erfolgt eine Gewichtung bei bestimmten Antibiotika:
- One-Shot-Präparate (also Antibiotika, die nur einmal verabreicht werden müssen) bekommen automatisch 5 Wirktage, zB Draxxin bekommt nun statt 7 Wirktagen nur noch 5 Wirktage
- Reserveantibiotika (die der Humanmedizin vorbehalten werden sollen) bekommen den Faktor 3 für die Wirktage. Dazu gehören zB Colistin, Fluorchinolone (zB Marbocyl, Baytril, Ursofloxacin) und Cephalosporine der 3. und 4. Generation (zB Cobactan). Die Behandung einer Tiergruppe über 5 Tage mit Belacol12% wurde bisher in der Datenbank mit 5 Wirktage gewertet. Ab dem Jahr 2023 bedeutet das für den Bestand 15 Wirktage.
Außerdem entfällt die Tierhalterverischerung am Ende des Halbjahres.
Die Nullmeldung muss weiterhin durchgeführt, wenn keine Antibiotikaeinsatz erfolgte (gleichzeitig brauchen dann allerdings keine Tierbestände gemeldet zu werden).
Das Veterinäramt Vechta teilt auf seiner Homepage eine Reihe von Informationsblättern, die für alle Landwirte zum Verständnis des neuen Konzeptes wichtig sind. Diese Informationen stellen wir hier auch zur Verfügung.
Fristen Antibiotikaminimierung
Informationen Antibiotikaminimierung
Informationen Tierarzneimittelrecht LAVES
Weitere Informationen können im Detail auf der Seite des LAVES zum neuen Tierarzneimittelgesetz und der Antibiotikaminimierung nachgelesen werden.
Für Fragen zu diesem Thema steht das Team Dümmerland bereit oder direkt an asiemers@duemmerland.de