Aktuelles

Kennzahlen für das Jahr 2023

Die bundesweiten Kennzahlen 1 und 2  für das Jahr 2023 wurden am 15.02.2024 bekannt gegeben.

Folgendes muss nun passieren:

1. Schriftliche Dokumentation des Vergleichs der betrieblichen Therapiehäufigkeit mit den Kennzahlen 1 und 2

2. Bewertung durch den Tierhalter:
A)     Betriebliche Therapiehäufigkeit unter Kennzahl 1: in Ordnung → Keine weiteren Maßnahmen notwendig

B)     Betriebliche Therapiehäufigkeit zwischen Kennzahl 1 und Kennzahl 2: Kontrolle erforderlich → Beratung durch den Hoftierarzt (am besten erfolgt eine Dokumentation des Beratungsdatum neben der Therapiehäufigkeit oder ein Kommentar hierzu innerhalb eines Bestandsbesuchungsprotokolls)

C)      Betriebliche Therapiehäufigkeit über Kennzahl 2: Maßnahmenplan erforderlich! Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen einen Maßnahmenplan für Ihren Betrieb.
Dieser muss bis zum 31.03.2024 bei der zuständigen Behörde vorliegen (Friständerung!!). ACHTUNG: Niedersächsische Betriebe versenden den Maßnahmenplan an das zuständige Veterinäramt!

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