Aktuelles

Risikoanalyse und Tierhalter-Erklärung Kupierverzicht

Liebe Schweinehalter,

wir möchten darauf hinweisen, dass die Veterinärämter verstärkt die Umsetzung des "Nationalen Aktionsplan Kupierverzicht" überprüfen.

Das Versenden der Tierhaltererklärung bis zum 30.6. und die vollständig ausgefüllte Risikoanalyse (2x im Jahr Ohrspitzennekrosen und Schwanzverletzungen erfassen und dokumentieren!) sind cc relevant.

NEU ab diesem Bewertungszeitraum 2023, können wir nun auch in diesem Teil des Bürokratiedschungels Hilfe in Form des "Servicepakets Kupierverzicht" anbieten. Wir bereiten sämtliche hierfür notwendige Dokumente in Ihrem digitalen Kundenordner vor. Auf diesen Ordner können Sie jederzeit und von jedem Ort aus zugreifen. Außerdem bieten wir die Möglichkeit der gemeinsamen Bearbeitung an, damit alle Dokumente fristgerecht bearbeitet und versendet werden.
Bei Interesse am "Servicepaket Kupierverzicht", wenden Sie sich bitte per Mail an asiemers@duemmerland.de.  

Folgend vorab Informationen möchten wir noch zum Kupierverzicht geben:

Risikoanalyse und Optimierungsmöglichkeiten:
Um Faktoren zu identifizieren, die dazu beitragen, dass in einem Betrieb Probleme mit Schwanzbeißen bestehen, muss jährlich eine Risikoanalyse durchgeführt werden. Dazu wurde eine Arbeitshilfe (siehe Link unten) für den Tierhalter erarbeitet, die mehrere Teilbereiche der Tierhaltung umfasst. Die Risikoanalyse aller Bereiche ist Voraussetzung, um die Tierhaltererklärung auszufüllen. Sie ist 1x pro 12 Monate jeweils getrennt pro Produktionsstufe und VVVO- Nr. durchzuführen.


Erhebung von Schwanz- und Ohrenverletzungen:
Tierhalter, die weiterhin die Schwänze ihrer Schweine kupieren bzw. kupierte Schweine einstallen, müssen die Unerlässlichkeit des Eingriffs für ihren Betrieb nachweisen. Hierzu ist das Auftreten von Schwanz-/Ohrverletzungen zu dokumentieren. Das tatsächliche Vorkommen von Schwanz- und Ohrverletzungen bei mindestens 2 % der Tiere im Jahresmittel ist Voraussetzung für die Unerlässlichkeit. Die Erhebung muss mindestens zweimal im Jahr, kann aber auch öfter bzw. kontinuierlich erfolgen. Sie können im Rahmen der Risikoanalyse mit der unten verlinkten Arbeitshilfe festgehalten werden.


Tierhalter-Erklärung
Die Tierhalter-Erklärung ist seit dem 01.07.2019 verpflichtend und dient als Nachweis der Unerlässlichkeit des Eingriffs. Sie muss bis zum 1.7. des Kalenderjahres beim zuständigen Veterinäramt vorliegen.


Bitte beachtet, dass folgende Dokumente vorliegen müssen:
-  Risikoanalyse für die Jahre 2019, 2020, 2021, 2022 (und 2023)
-  Tierhalter-Erklärung für 2019, 2020, 2021, 2022 (und 2023)

Mäster, die kupierte Tiere einstallen, benötigen die Kopie der Tierhalter-Erklärung des Zuchtbetriebes als Nachweis, dass das Kupieren unerlässlich war. Wer Ferkelerzeuger ist und aufgrund von Kannibalismus auf dem Betrieb die Schwänze kupiert, sollte die Tierhaltererklärung einmal jährlich jedem seiner Mastbetriebe zukommen lassen.

Tritt in einem Betrieb in einem Zeitraum von 2 Jahren trotz Optimierungsmaßnahmen immer wieder Schwanzbeißen auf, sieht der Ablaufplan vor, dass der Tierhalter einen schriftlichen Plan, der weitergehende Maßnahmen zur Risikominimierung enthält, erstellt und der zuständigen Behörde zur Prüfung vorlegt. Sobald dies seitens der Behörden eingefordert wird und genauere Details zur Gestaltung vorliegen, werden wir an dieser Stelle wieder informieren.

Ausführliche Informationen zum Thema findet man auch im Internet auf der Seite Ringelschwanz.info.

 

Dokument Risikoanalyse Kupierverzicht

 

Dokument Tierhalter-Erklärung Kupierverzicht

 

Dokument Kurzversion Maßnahmenplan Kupierverzicht

 

Dokument Langversion Maßnahmenplan Kupierverzicht